Eva hat geschrieben:...Ich stelle seit einiger Zeit hobbymaessig Silberschmuck aus PMC (Knetsilber) her. ...wuerde ich gerne einen Teil verkaufen. Nur weiss ich nicht, ob ich das ueberhaupt darf, denn es ist ja nichts gestempelt...
Wenn jemand nur in "kleinem Rahmen" Schmuck machen möchte (Hobbymäßig), ist das eine Sache. Das kann man verkaufen, wie es beliebt, völlig legal. Wenn aber kontinuierlich produziert wird, um davon u.a. einen Erwerb zu haben und beabsichtigt wird, einen Gewinn zu erzielen, der u.a. zur Lebenshaltung gereicht, ist das eine andere Sache. Beides aber setzt
nicht zwingend eine Gewerbeanmeldung, -berechtigung oder -schein voraus oder wird als Gewerbeausübung eingestuft.
Im Fall der kontinuierlichen Produktion muss aber eine Punzierung/Stempelung der Schmuckstücke vorgenommen werden (Wobei VerkäuferIn nicht zwingend auch HerstellerIn sein muss).
HerstellerInnen müssen die produzierten Waren mit Namenszeichen und Feingehaltstempel/punzieren. Da würde ich Hobbyisten und Autodidakten immer anraten bei Scheideanstalten das fertige Material zu beziehen, -die Belege (Rechnungen) müssen sowieso aufgehoben werden- und steuerlich das selbst (zumeist einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung) oder per Beratung zu regeln.
Was wird gebraucht?
-
Steuernummer (nur zum Finanzamt und nicht zur Kammer)
- Mitgliedschaft in Künstlervereinigung -muss aber nicht
- eine Mappe mit Fotos von Deinen Zeichnungen u Stücken (oder Orginale) zur Begutachtung
- einen
Namensstempel machen lassen + Feingehaltsstempel
-
SozialversicherungAnmeldung
fertig
Anm.:
Es gibt keine rechtliche Grundlage jemandem einen künstlerischen Status abzusprechen!Was brauchst man nicht:
- Innung, Kammer, Handwerksrolle oder sonstiges Gewerbezeugs,
weil man ja kein Gewebe anmelden will!
Das müsste nur tun, wer einen erweiterten Handel betreiben möchte, dieser oder eine andere außerkünstlerische Tätigkeit eine hauptsächliche Einnahmequelle darstellt oder wer vorwiegend Reparaturen an industriellem Gewerbemurks durchgeführen wird.
Eine (Gewerbe)Berechtigung zur Herstellung von Schmuck usw. ist in der BRD ein schwieriges Thema, (wie Du sehen kannst) denn die Gewerbetreibenden, haben einfach sehr viel gegen Leute, die aus Spaß Schmuck machen wollen und ein bisschen was verkaufen...da wedeln die sofort mit der Gewerbeordnung und faseln was von Wettbewerb usw.
Deswegen gibts auch nur solche oder komplett sinnlose Links.(War ja mal wieder fällig, eine nichtsagende Antwort...)
Aber was ist schöner als ein klein wenig Anarchie?
Das alles hatte aber noch nicht mir dem Stempeln zu tun. Die Sache ist so: Wenn Du Dich auch präsentieren möchtest und das ganze richtig schön legal machen willst, ohne Probleme, dann meldest Du dich als Schmuck-Künstlerin an. Es sei denn, am eigenen Wohnsitz besteht eine ordnungsgemäße "Meldung" einer disbezüglichen Berufsausübung (?), dann ist das in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat anzuerkennen und es ist möglich, sich der selben Tätigkeit zu widmen (Stichwort: Niederlassungsfreiheit) .
Hat auch Auflagen, aber Dir bleibt
1. Gewerbesteuer/Kammerumlage/ Handwerksrolle usw. erspart und
2. kannst Du einen niedirgeren Steuersatz verrechnen, aber genauso einkaufen wie alle andern auch.
über Umwege geht natürlich auch viel, z.B eine kleine Trading-Agentur gründen mit Sitz in England...