Es wird zwar nichts helfen, du wirst hier weiterposten, aber ich will mal anraten: versuch dir doch vorher ein bisschen mehr Infos zu beschaffen und nicht so von der Leber weg deinen Tresen-Talk zu verbreiten (Bildung bringt was!-das erspart einem die Nachzahlung von Lehrgeld)
Ohne die Nennung von soviel Werbelinks, könnte man sich dem Eindruck kompletten Unwissens nur schwer erwehren)
Ich kenne nicht ganz Europa, aber in Deutschland kann man eine Anfrage ans Finanzamt stellen und bekommt gerade bei solch wichtigen Fragen ob die eigene Tätigkeit der Mehrwertsteuer unterliegt oder nicht, eine qualifizierte Auskunft.
Ja und zwar ausschließlich schriftlich, wenn's um DIE Anfrage geht! Ich zweifle an deinen Kenntnissen im Allgemeinen und im Besonderen.
Innergemeinschaftliche Leistungen sind MwSt befreit (GB-BRD), alle! und alle anderen (inländisch erbrachte Leistungen) sind immer umsatzbesteuert, d.h. USt/MwSt ist abzuführen (fallweise. vorsteuerbereinigt)
In der Regel, wenn kein Studium für die Ausbildung notwendig war oder sich nach enger Auslegung der Katalogberufe keine Entsprechung findet, dann eben den Bescheid das es ein Gewerbe ist und man für die Umsätze MwSt abführen muss.
Es findet sich immer was!
Zum Glück hat deine "enge Auslegung" keinerlei Bedeutung in irgendeiner Hinsicht. Ich wage aber zu bezweifeln, dass ein Studium da etwas genützt hätte. Dabei ist "abschreiben" so leicht, man muss halt nur die Quellen wissen.
Selbst die Absolventen aus Hanau u. Pforzheim dürfen sich (ohne Meisterprüfung abzulegen) als freischaffend, selbständig (erwerbs)tätig werden. Falls die dumme Frage kommen sollte: nein, sie haben nicht studiert und ja, sie sind in Folge trotzdem keine Gewerbetreibenden, (nur 1 v.v. Beispielen) Das mögen die "Allwissenden" im Goldschmiedegewerbe eben bekanntermaßen nicht, daher braucht hier niemand so psudo-konstruktiv tun.
Die Regel ist nochmal zum mitlesen:
es gibt keine Ausschlussgründe, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die eigene Leistung nicht gewerblicher Natur ist oder sein kann. Daher haben auch Autodidakten (hat nichts mit Fahren zu tun), KünstlerInnen, SchaustellerInnen, SeminarabsovlentInnen uvm. eine Lebens- und Erwerbsberechitgung. Es scheint ausschließlich ein Goldschmiede-Gutachterproblem zu sein, dass nicht sein kann was doch sein darf.
Besser ist diesen Bescheid vor Beginn der Tätigkeit zu bekommen als nach Jahren evtl. hohe Steuernachzahlungen, Gebühren und Strafzinsen auf einmal zahlen zu müssen.
Es wird mühsam deinen Postings zu folgen, weil inhaltlich sich nichts tut. Was für ein unmöglicher Vergleich: besser heute den Bescheid und/oder in 11 Jahren Steuernachzahlung??? (du musst echt viel Probleme haben) - als wäre das ein Automatismus.
Den Bescheid gibt es nur vorher, weil vorher besteht keine "Genehmigung zu "Erwerbstätigkeit oder Gewerbausübung, weil man nur MIT Steuernummer ein Gewerbe anmelden kann (und nicht umgekehrt)[(b]. Darum geht es, es geht nicht um's Nachher, Sie wollte wissen, wie zu Stempeln ist usw, wie sie die Möglichkeit sich schaffen kann, ihre Sachen, [b]die sie selber herstelltzu verkaufen.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- entweder Gewerbe (incl. Einfuhrbest. usw. u.v.m.) oder
- freischaffend
Diesen
Bescheid (welchen auch immer) bekommt
jeder vor der Betriebsaufnahme! VORHER Falls irgendwann eine Nachzahlung sich ergeben sollte, dann kann immer -in Berücksichtigung auf die finanzielle Situation- eine Ratenzahlung vereinbart werden. Diesem Gesuch wird aus Erbringungsgründen immer stattgegeben; selbst bei steuerrechlich Verurteilen; das solltest du doch auch wissen (als Gewerbetreibender)!
Einkommensteuern sind davon ausgenommen, die sind sowieso zu zahlen je nachdem was man verdient.
Mir fehlen die Worte (du postest dich ja selbst fast um die Vernunft)
Es sind meines Wissens alle Steuern sowieso zu zahlen - die sind also mitnichten ausgenommen!
Die Bemessungsgrundlage f d EkSt ist ja abhängig vom erwirtschafteten Gewinn, oder? D.h. wo kein Gewinn, da keine EkSt
Und widereinmal! nein: wer die Bemessung der Einkommensteuern nicht ordnungsgemäß vornimmt und einen Teil dadurch nicht oder falsch abgeführt hat, der/die muss selbstverständlich auch diese Fehlbeträge begleichen/nachzahlen)
So, das letzte Wort hast du, das will ich dir nicht nehmen. Es sei denn, es ist wieder etwas halb- oder unrichtiges, das korrigiert werden muss