Hallmarks: Was steht hinter den Punzierungen WTB, N25, 860 VI usw.? Wer hat diese hergestellt? Welcher Goldschmied hat 1720 das Meisterzeichen xy verwendet? Hier könnt Ihr Fragen rund um die Stempelungen eurer Schmuckstücke stellen oder zum Stempelgesetz / Punzierungsgesetz.
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Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

13.03.2011, 20:58

Hallo Dr Gold, du siehst also Google ist auch Dein Freund.

Wenn ich mal von der genannten Webseite zitieren darf:

"Was spricht für eine freiberufliche Tätigkeit?

* Es liegt ein akademischer Abschluss oder eine höhere Bildung vor.
* Der kreative Anteil ist bei der Arbeit sehr hoch.
* Hochwertige Zusatzausbildungen wurden absolviert, die für die Arbeit notwendig sind.
* Freiberufler ist, wer in seinem Unternehmen allein inhaltlich arbeitet, während andere Mitarbeiter als Aushilfen oder "Zuarbeiter" tätig sind.
* Die Verdienstquelle besteht aus Wissen und Erfahrung auf hohem Niveau.
* Die Tätigkeit liegt im Bereich von Beratung, Coaching, Lehre oder Unterricht.
* Es besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Kunden.
* Die Dienstleistung und der persönliche Einsatz stehen im Vordergrund.
* Die Bezahlung besteht aus Honoraren.
* Das Know-how der Tätigkeit hat das Niveau eines in den Katalogberufen genannten Akademikers."

Ich kann das Kneten von Silberfiguren und deren Verkauf hier nirgends auch in in Annäherung erkennen.

Wenn jedoch (wir sprechen von Deutschland) ein gewisse künstlerische Höhe, evtl. Vernissagen und Presseberichte über die besondere Aussage und Eigenart der Figuren nachweisbar sind, dürfte einer Anerkennung als Künstler nichts im Wege stehen.

Anerkannte Künstler haben den weiteren Vorteil, in die günstige, weil subventionierte, Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden.

13.03.2011, 20:58

Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

13.03.2011, 21:03

Tilo hat geschrieben:...
inwieweit verbrennt eigentlich die Klebemasse rückstandsfrei?
ist das überhaupt stempelfähig (nach den Gesetzen von UK?)

beim Einschmelzen wäre das Bindemittel ja dann doch restlos weg(wenns durchs Brennen noch nicht weg ist)


Das Bindemittel ist beim Brennen knapp unter dem Schmelzpunkt vollständig weg. Aber ich weis nicht ob es Feinsilber oder eine Legierung ist. Das wird aber bestimmt der OP beim Hersteller erfragen können.

Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

13.03.2011, 21:27

Oh, da habe ich ja eine lange Diskussion angeschubst! :shock:
Ich freue mich, nun etwas mehr Klarheit zu haben.

Knetsilber (Marken, die im Handel sind -zumindest in England, wo das Zeug viel populaerer als in Deutschland zu sein scheint: Artclay und PMC) verwandelt sich beim Brennen in Feinsilber (999FS) und kann auch so gestempelt werden. Die formbare Traegermasse verbrennt beim Feuern. Das fertige Teil kann problemlos gestempelt werden, so man denn will.

Meine Frage bezog sich nur auf den Verkauf von Silberschmuck in Deutschland, nicht in England. Die englischen Gesetze sind mir im Augenblick noch ein Buch mit 7 Siegeln, das ich erst spaeter entschluesseln werde, wenn ueberhaupt. In der naeheren Zukunft moechte ich nur nach Deutschland verkaufen, weil dort die Bestimmungen einfacher zu sein scheinen.

Eure Antworten haben mir erst mal weitergeholfen, vielen Dank. :top:
LG,
Eva

Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

13.03.2011, 21:34

Heinrich Butschal hat geschrieben:Wenn ich mal von der genannten Webseite zitieren darf:..."Was spricht für eine freiberufliche Tätigkeit?
* Der kreative Anteil ist bei der Arbeit sehr hoch.
* Hochwertige Zusatzausbildungen wurden absolviert, die für die Arbeit notwendig sind.
* Freiberufler ist, wer in seinem Unternehmen allein inhaltlich arbeitet,
* Die Verdienstquelle besteht aus Wissen und Erfahrung auf hohem Niveau.
* Es besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Kunden.
* Die Dienstleistung und der persönliche Einsatz stehen im Vordergrund.
* Die Bezahlung besteht aus Honoraren.
* Das Know-how der Tätigkeit hat das Niveau eines in den Katalogberufen genannten Akademikers."
Was willst du mehr? Man sollte schon alles durch lesen und nicht mittenraus irgendwas zitieren...
dir fehlt einfach die nötige Fantasie. Trifft alles zu.
Man muss doch nur die handwerklich-künstlerischen und bildnerischen Aspekte hinzuziehen und verstanden haben, was a) da steht und b) dass ein freischaffend-künstlerischer Kulturberuf nicht dieselben Bemessungen haben kann, wie der eines Freiberuflichen Dauerpredigers (Coach).
Schon geht das ganz locker! Alles in Ordnung
Heinrich Butschal hat geschrieben:Ich kann das Kneten von Silberfiguren und deren Verkauf hier nirgends auch in in Annäherung erkennen.
Das kann ich bei dir gut nachvollziehen. Ich allerdings schon! Es ging aber nicht um Figuren (vielleicht auch) sondern um Schmuck. Deshalb bin ich der Meinung, das geht sofort, 100%, easy und ok!

Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

13.03.2011, 21:41

Dann bleibe Du ruhig bei Deiner Interpreation. Ich kenne eher die steuerrechtliche Praxis und da entsteht bei einer Prüfung schnell mal eine andere Auslegung mit der Folge von horrenden Steuernachzahlungen und Strafen.

Wohlgemerkt das hat alles nichts mit der Frage des Op zu tun weil es sich nur auf Deutschland bezieht.

Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

13.03.2011, 21:49

Heinrich Butschal hat geschrieben:...Ich kenne eher die steuerrechtliche Praxis und da entsteht bei einer Prüfung schnell mal eine andere Auslegung mit der Folge von horrenden Steuernachzahlungen und Strafen...
Ui, hoffe es war nicht allzu teuer, was du da kennengelernt hast :lach:
Ist ja wieder ein Schmarrn, denn:
Das Finanzamt bestimmt, was Sache ist und nicht irgendein Ich-schätze-mal-Fuzzi in einer Hypothresenkomission! -
Zum Wohlergehen aller ;-)
Und wenn die ihr Ok geben und man das macht, was man angegeben hat, dann bleibt auch alles ok.

Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

13.03.2011, 22:45

in deutschland darf jeder stempeln, es muß halt stimmen im rahmen der minimalen gesetzlich erlaubten toleranzen
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
bei gerät ist es dagegen komplizierter

Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

13.03.2011, 23:20

Dr.Gold hat geschrieben:...
Das Finanzamt bestimmt, was Sache ist ....


Korrekt. Und da ist eine Anfrage, möglichst mit der Bitte um schriftliche Auskuft, wie die eigene Tätigkeit betrachtet wird, der Königsweg. Dann ist man, wenn man alles richtig beschrieben hat, auf der sicheren Seite. Das würde ich in einem solchen Fall dringend empfehlen.

Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

16.03.2011, 16:32

Heinrich Butschal hat geschrieben: ...eine Anfrage, möglichst mit der Bitte um schriftliche Auskuft...
Sinnlos...
Da es um eine "Betriebsaufnahme" geht, die in irgendeiner Weise steuerpflichtig sein wird, schicken die niemanden zum Plaudern, sondern kommunizieren per Bescheid (soweit ich weiß in ganz Europa) und vorher muss schriftlich eingereicht werden.

Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

16.03.2011, 16:51

Ich kenne nicht ganz Europa, aber in Deutschland kann man eine Anfrage ans Finanzamt stellen und bekommt gerade bei solch wichtigen Fragen ob die eigene Tätigkeit der Mehrwertsteuer unterliegt oder nicht, eine qualifizierte Auskunft.

In der Regel, wenn kein Studium für die Ausbildung notwendig war oder sich nach enger Auslegung der Katalogberufe keine Entsprechung findet, dann eben den Bescheid das es ein Gewerbe ist und man für die Umsätze MwSt abführen muss.

Besser ist diesen Bescheid vor Beginn der Tätigkeit zu bekommen als nach Jahren evtl. hohe Steuernachzahlungen, Gebühren und Strafzinsen auf einmal zahlen zu müssen.

Einkommensteuern sind davon ausgenommen, die sind sowieso zu zahlen je nachdem was man verdient.
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