Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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moby.aw
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Verfasst: 17.04.2006, 18:02 |
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Gast |
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Hallo,
leider habe ich nichts gefunden, deshalb hier meine Frage:
Seit wann wird der Feingehalt bei Schmuck, speziell Goldschmuck (333, 585 etc.), auf den Schmuck gestempelt? Gab es das schon vor 1930? Ist das nur in Deutschland Pflicht?
Danke für eine nutzbare Antwort.
Ganz liebe Grüß
Moby
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Verfasst: 17.04.2006, 18:02 |
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Gast
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Verfasst: 23.04.2006, 14:01 |
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Gast |
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Eine konkrete Antwort dürfen Sie auf die gestellte Frage nicht erwarten, weil in den verschiedenen Ländern die Punzierung zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt wurde und sie nicht überall verpflichtend war. Die ältesten Aufzeichnungen über Punzen in England gehen auf Henry II zurück, der 1180 eine Punze einführte. Für Wien ist die älteste Silberpunze aus dem Jahre 1524 nachgewiesen. Grundsätzlich sagt eine Punze nicht aus, wann der Gegenstand gefertigt wurde, sondern nur, dass er im entsprechenden Zeitraum oder Jahr geprüft und punziert wurde. Die Aussage, die sich daraus ableiten lässt ist nur, dass der Gegenstand spätestens im Jahr der Punzierung gefertigt wurde. Aus dem Nichtvorhandensein einer Punze darf schon gar nicht auf ein Alter geschlossen werden, weil erstens, wie oben erwähnt, die Punzierung nicht überall verpflichtend ist/war, oder der Gegenstand nicht zur Prüfung und Punzierung vorgelegt wurde. Eine weitere Möglichkeit ist auch der Verlust einer Punzierung durch vorgenommene Reparaturen.
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Gast
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Verfasst: 03.05.2006, 11:21 |
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Gast |
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Goldschmuck wurde wie schon geschrieben sehr früh gestempelt und durch die unterschiedlichsten landesrechtlichen Gesetze geregelt. Unsere heutige einheitliche Gesetzgebung (Stempelgesetz) über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren wurde 1884 beschlossen. Dieses Gesetz trat am 1.1.1888 in Kraft, an demselben Tage traten alle anderen landesrechtlichen Bestimmungen außer Kraft. Stempelgesetz vom 16.7.1884 (BGBl. S. 120) Auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 16.7.1884 wurde die Form der Stempelzeichen am 7.1.1886 durch den Bundesrat bestimmt. (Reichsgesetzbl. S. 1, verk. am 10.1.1886) Mit Änderungen vom 24.3.1934 (BGBl. S. 240) 24.5.1968 (BGBl. S. 528) 2.3.1974 (BGBl. S. 590) 12.3.1976 (BGBl. S. 513) und 10.11.2001 (BGBl. S. 2992, 2997) Detaillierte Informationen das deutschen Punzierungsrecht finden Sie hier: http://www.goldschmiedelexikon.de/schmu ... mpelgesetzGesetzliche Bestimmungen im Aussland: - In Österreich regelt seit 2000 das sog. Punzierungsgesetz 2000 vom 27.3.2001 die Stempelung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen. Detaillierte Informationen des österreichischen Punzierungsrechts finden Sie hier: http://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/Punzie ... _start.htm- In der Schweiz regelt das sog. Bundesgesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren, kurz Edelmetallgesetz (EMKG) vom 20. Juni 1933 die Stempelung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.admin.ch/ch/d/sr/941_31/#fn6- In Italien das so genante Decreto Legislativo 22 Maggio 1999, N. 251 (inkraft seit dem 9.8.2000) - In Großbritannien der Hallmarking Act 1973 von 1973 (aktualisiert am 1. Januar 1999) - In den USA die 'Guides for the Jewelry, Precious Metals, and Pewter Industries' vom 10.4.2001 Soviel mal dazu Gruss cm
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stefanS
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Verfasst: 02.01.2009, 17:28 |
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Registriert: 20.06.2008, 19:21 Beiträge: 449
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hi , zu stempeln von schmuck habe ich nur das deutsche reichsgesetzt vom 1. juni 1888 gefunden , nach dem gold ab 333/ 1000 und silber ab 800/1000 gestempelt, oder höherwertigem edelmetall, dürfen gestempelt werden. gold mit einer krone und dem goldgehalt silber mit halbmond und krone vor dem 1.6.1888 war die bezeichnung - lot - gebräuchig bei silber wobei 16 lot feinsilber ist. es wurder der lötigkeit gestempelt und dann noch eine beschaumarke der stadt oder des landes ( fürstentum, königreich, grafschaft usw ) gruß stefan
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