Tilo hat geschrieben:...ich habe neulich im Goldseitenforum die Anfrage gelesen, wo jemand irritiert war, warum seine Feinsilbermedaillen mit 925 gestempelt sind und auf dem Beipackzettelchen aber Feinsilber steht
in dem Zusammenhang habe ich das erstmal ergooglt
das gleiche gilt für Feingold: besser als 986 darf nicht gestempelt werden, aha
999 ist kein zulässige Stempel, auch wenn das Silber oder Gold rein verarbeitet wurde
um nochmal auf das 925er Feinsilber zu kommen
wenn ich also eine derartige Medaille zu Schmuck verarbeiten wollte, würde ich also davon ausgehen, daß das Material die übliche Härte aufweist
beim bearbeiten würde ich vielleicht feststellen, daß das Zeug viel weicher als gewohnt ist, na klar, das Kupfer fehlt komplett
oder ich brauche grad Feinsilber zum Legieren, leider hab ich ja nur die 925er Medaillen mit Kupfer, schade, ich berechne dann mühsam meine zuzugebenden Kupferanteile nach dem (irrtümlich) bereits inkludierten Kupfer aus und am Ende stimmt meine Legierung farblich nicht genau, weil ich doch Feinsilber hatte
als mir fällt da kein besserer Ausdruck als "beknackt" ein
Ich möchte noch ein paar Bemerkungen anbringen:
Das österreichische PunzG 2000 regelt in §1 auf welche Gegenstände dieses Gesetz überhaupt anwendbar ist. Und da steht unter Abs.3 (ich will jetzt nicht alles zitieren) auch, auf welche Gegenstände das Gesetz nicht anzuwenden ist. Darunter fallen:
- Edelmetallgegenstände mit wissenschaftlichem, künstlerischem, geschichtlichem oder kulturgeschichtlichem Wert, sofern sie vor 1938 erzeugt wurden;
- Edelmetallgegenstände, die auschließlich wissenschaftlichen, technischen oder medizinischen Zwecken dienen;
- Münzen;
- Barren;
- Rohmaterialien, wie insbesondere Platten, Bleche, Stangen oder Drähte;
- Halbfertigwaren.
Medaillen fallen daher unter das PunzG 2000, wenn sie den Mindestfeingehalt erreichen.
Im §3 ist die Feingehaltsangabe geregelt:
Im Österreich erzeugte oder zum verkauf angebotene Edelmetallgegenstände müssen (mit Vorbehalten) eine Feingehaltszahl tragen, die den Feingehalt angibt. Der Feingehalt ist in Tausendteilen anzugeben. Es ist nur die Angabe folgender Feingehalte zulässig:
Platin - 950 mit dem Zusatz Pt;
Gold - 986, 900 mit dem Zusatz Au, 750 und 585;
Silber - 925, 900 mit dem Zusatz Ag, 835 und 800.
Hat ein Edelmetallgegenstand keinen dieser Feingehalte, so ist der nächstniedrigere anzugeben.
Diese Bestimmungen gelten nicht für Edelmetallgegenstände, die außerhalb von Österreich erzeugt wurden und mit einer in einem EWR-Staat nach dessen Rechtsvorschrift zulässigen Feingehaltsangabe versehen sind, sowie für den Export bestimmte Edelmetallgegenstände.
Weiß man nun, dass der angegebene Feingehalt nur die Untergrenze des möglichen Feingehaltes darstellt, so kommt ein seriöser Gold- oder Silberschmied ja auch nie in die Verlegenheit, dass er dadurch unterlegiert. Und wenn er/sie (wie du schreibst) beim Verarbeiten bereits feststellt, dass "...das Zeug viel weicher als gewohnt ist", wird man gut beraten sein, den Feingehalt zu bestimmen und sich nicht auf irgendwelche Zahlenangaben (die ja jeder anbringen kann) zu verlassen. Abgesehen davon gibts noch immer die Möglichkeit eines Überzuges. Oder passen bei dir alle zugekauften Teile (Verschlüsse, Patente,...) farblich immer genau zu deinem eigenen Werk?
Übrigens der link
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Also, nichts für ungut
goldresearch