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sylli
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Verfasst: 23.05.2007, 08:21 |
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Registriert: 23.02.2007, 10:39 Beiträge: 3
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Hallo zusammen,
ich möchte mir gerne meinen eigenen Stempel/Punze herstellen lassen.
Die Legierung und mein Zeichen.
Kann mir jemand einen Hersteller nennen, der so etwas in einem guten Preis/Leistungsverhältnis macht?
lieben Dank für Eure Hilfe
sylli
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Verfasst: 23.05.2007, 08:21 |
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Holger Jaensch
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Verfasst: 08.06.2007, 12:17 |
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Registriert: 26.11.2006, 11:39 Beiträge: 33 Wohnort: Essen
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darf ich fragen , ob du eine berechtigung zum punzieren hast?
sprich: gesellenprüfung oder meisterbrief?
_________________ .
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Heinrich Butschal
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Verfasst: 08.06.2007, 12:56 |
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Registriert: 05.12.2005, 21:39 Beiträge: 3083 Wohnort: München
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Holger Jaensch
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Verfasst: 08.06.2007, 13:41 |
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Registriert: 26.11.2006, 11:39 Beiträge: 33 Wohnort: Essen
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soweit ich weiß sind die goldschmiedemeister noch immer die hüter des legierungsgesetzes - der grund, warum wir unsere hergestellen schmuckstücke NICHT zu einem eichamt nach berlin oder so schicken müssen.
sind nicht nur meister, oder deren untergebenen in seinem auftrage berechtigt legierungsstempel zu setzen?
bei der meisterpunze bin ich mir nicht sicher , aber ich fände es schade, wenn jeder hinz und kunz sich seinen schmuck selber fertigt und DANN auch noch eine punze besitzt ... wer will dann unterscheiden was in der VHS zusammengezimmert wurde und was von einem echtren handwerker hergestellt wurde?!
_________________ .
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Gast
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Verfasst: 08.06.2007, 14:46 |
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Gast |
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sylli hat geschrieben: Hallo zusammen,
ich möchte mir gerne meinen eigenen Stempel/Punze herstellen lassen. Die Legierung und mein Zeichen. Kann mir jemand einen Hersteller nennen, der so etwas in einem guten Preis/Leistungsverhältnis macht?
lieben Dank für Eure Hilfe
sylli
Hallo Sylli,
meinst du mit Legierung den Feingehaltsstempel?
Habe hier ein paar Adressen für dich recherchiert die auch Stempel mit eigenem Zeichen herstellen:
Firma ProGrav
Häldenrain 40/1
75203 Königsbach-Stein
Tel: (+49) 07232 / 31 70 60
Fax: (+49) 07232 / 31 70 61
Web: http://www.punzierung.de
Gerhard Schwarz
Spezialist für Punzierungsstempel
Schönblickstr. 67
75331 Engelsbrand
Tel: (+49) 072 35 / 18 39
Fax: (+49) 072 35 / 74 84
Firma Otto
Gravierbetrieb Röcklmaier
Thorwaldsenstr. 7
80335 München
Tel: (+49) 089 / 22 12 61
Ansonsten kann man bei Fischer Pforzheim Stempel nach Muster bzw nach eigener Vorlage herstellen lassen. Wenn nichts für dich dabei ist, einfach mal Tante Google Fragen
Wenn du dieses Zeichen profimäßig in großeren Stil benutzen willst, solltest du dich vorher erkundigen ob dein "Symbol" rechtlich auch einwandfrei ist. Copyrightverstößen sollte man nicht unterschätzen und juristisch Korrespondent mit Schadenersatzklagen möchte keiner von uns im Haus haben. Dank Telekom und Co wissen wir ja was dieses "Hobby" für seltsame Blüten treiben kann. Bestes Beispiel . Einfach mal beim Gebrauchsmusterschutz oder dem Kammerbezirk nachzufragen.
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sylli
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Verfasst: 25.06.2007, 10:17 |
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Registriert: 23.02.2007, 10:39 Beiträge: 3
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lieben Dank !
Dir lieber Holger möchte ich einen kleinen Auszug aus "Rechtliche Grundlagen - Stempelung" (Technisch-wissenschaftliche Grundlagen des Goldschmiedens) zu lesen geben. Und weiter unten noch eine kleine Frage stellen! (nicht böse gemeint)
ZITAT: "Zur Stempelung ist jedermann berechtigt. Es
gibt keine Feingehalts-Untergrenzen für die Herstellung
und den Verkauf von Gold- und Silberwaren
(unter 333%° Goldanteil ist jedoch per Gerichtsurteil
dem Handel die Bezeichnung als
Goldlegierung nur mit speziellem Hinweis auf
den geringen Feingehalt erlaubt, vgl. »Weitere
Regelungen«). Die Stempelung erfolgt
»fakultativ« (= fallweise), d. h. es gibt keine
Stempelungspflicht (»obligatorische
Stempelung«), außerdem auch keine
Kontrollorgane, welche die Richtigkeit des
Stempels prüfen. Zum Schutz des Verbrauchers
haftet allerdings der Verkäufer für die Richtigkeit
des Stempels."
Ist Schmuck ein "Gebrauchsgegenstand" ?
Wie sieht es bei Schmuck mit dem Thema KUNST aus ?
Ist ein Einzelstück, handgefertiger Schmuck nicht auch ein Kunstwerk?
Wie siehst du die signierung eines "Kunstwerkes" ?
Jeder Künstler signiert sein Werk, warum nicht auch der Schmuck-Künstler.
Darf nur ein ausgebildeter Meister sein Werk signieren?
Mich würde sehr interessieren wie du darüber denkst.
Lieber Gruß
Sylli
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sus
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Verfasst: 26.06.2007, 08:46 |
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Registriert: 23.01.2007, 16:25 Beiträge: 7 Wohnort: Österreich
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Also in Österreich gibt es ein sehr strenges Punzierungsgesetz. Dabei geht es um die sogenannte "Verantwortlichkeitspunze" oder "Namenspunze". Man muss entweder Meister sein, oder anerkannter Künstler. Dann muss man beim Punzierungsamt sein Punzenbild einreichen, dort wird dann geprüft ob es das schon gibt und falls nicht, wirds hergestellt und eingetragen. Das heisst dann, dass jeder weiss von wem das Schmuckstück hergestellt wurde.
Feingehalt muss bei Silber ab einem Gewicht von 30g, bei Gold immer gestempelt werden.
Die Leute vom Finanzamt können dann in deine Werkstatt kommen, und prüfen welche Edelmetalle du verwendest. Kaufst du nur bei Händlern (wie bei uns Ögussa = Deutschland Degussa) dann gibts keine Probleme, wenn du selbst legierst, dann musst du ein Strichprobenset haben, mit dem der Feingehalt bestimmt werden kann.
333 Gold gibt es in Österreich nicht bzw gilt es als "unecht". Dauerhafte Verbindungen (Lötungen) zwischen "edlen" und "unedlen" Metallen gelten auch als unecht und müssen nicht gestempelt werden.
Das ist z.B. ein Problem bei Mokume Gane Schmuck, der ja meist aus Silber/Kupfer besteht.
Ich habe allerdings keine Ahnung wie das in Deutschland gehandhabt wird, und konnte im Internet auch nix dazu finden.
LG
Sus
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Holger Jaensch
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Verfasst: 29.06.2007, 09:09 |
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Registriert: 26.11.2006, 11:39 Beiträge: 33 Wohnort: Essen
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sylli hat geschrieben: lieben Dank ! Dir lieber Holger möchte ich einen kleinen Auszug aus "Rechtliche Grundlagen - Stempelung" (Technisch-wissenschaftliche Grundlagen des Goldschmiedens) zu lesen geben. Und weiter unten noch eine kleine Frage stellen! (nicht böse gemeint) ZITAT: "Zur Stempelung ist jedermann berechtigt. Es gibt keine Feingehalts-Untergrenzen für die Herstellung und den Verkauf von Gold- und Silberwaren (unter 333%° Goldanteil ist jedoch per Gerichtsurteil dem Handel die Bezeichnung als Goldlegierung nur mit speziellem Hinweis auf den geringen Feingehalt erlaubt, vgl. »Weitere Regelungen«). Die Stempelung erfolgt »fakultativ« (= fallweise), d. h. es gibt keine Stempelungspflicht (»obligatorische Stempelung«), außerdem auch keine Kontrollorgane, welche die Richtigkeit des Stempels prüfen. Zum Schutz des Verbrauchers haftet allerdings der Verkäufer für die Richtigkeit des Stempels." Ist Schmuck ein "Gebrauchsgegenstand" ? Wie sieht es bei Schmuck mit dem Thema KUNST aus ? Ist ein Einzelstück, handgefertiger Schmuck nicht auch ein Kunstwerk? Wie siehst du die signierung eines "Kunstwerkes" ? Jeder Künstler signiert sein Werk, warum nicht auch der Schmuck-Künstler. Darf nur ein ausgebildeter Meister sein Werk signieren? Mich würde sehr interessieren wie du darüber denkst. Lieber Gruß Sylli
Hallo Silly,
also soweit MEINE information geht sind die handwerksmeister in DE dafür verantwortlich, dass ein schmuckstück richtig gestempelt wird - aber ich werde mich da noch einmal in die gesetzeslage einlesen
was meine persönliche meinung betrifft:
- schmuck ist in DEM sinne kein gebrauchsgegenstand - dafür unterscheiden wir goldschmiede ja "schmuck" und "gerät" ... diese unterscheidung ist warscheinlich nur für fachleute interessant der otto - normal- schmuckträger wird sicherlich auch schmuck als gegenstand sehen.
- sicherlich erachte ich jedes handgefertigte stück als ein kleines kunstwerk in sich!
leider habe ich schon einiges an "kunststücken" gesehen von freischaffenden künstlern, die vielleicht mal einen VHS-kursus besucht haben und dann "superkreativ" wurden ... der erfolg war, dass ohne sachverstand und können etwas "hingeschmiedet" wurde. diese dinge, die da als kunst verkauft wurden hätte mein meister mir um die ohren gehauen, und sie hatten nichts mit handwerklichem können zu tun.
diese dinge sind sicher aus einem gewissen gesichtspunkt künstlerisch wertvoll ... nur für mich übernimmt ein handwerksmeister mit seiner persönlichen punze auch verantwortung für dieses schmuckstück - er garantiert für die legierung und die handwerkliche ausführung dieser arbeit.
in der heutigen zeit sind ja alle künstler ... gib dem kind einen pinsel und lass es kreativ sein.
*AUTSCH*
kunst besteht nun mal nicht nur aus kreativität, sondern auch in dem handwerklichen können!
natürlich darf auch ein solcher "künstler" seine werke signieren ... nur BITTE - eine punze suggeriert professionalität - die leider bei dem größten teil dieser künstler nicht gegeben ist!
DerHolger
_________________ .
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Donk
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Verfasst: 09.08.2007, 23:53 |
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Registriert: 04.07.2007, 09:24 Beiträge: 76
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Holger Jaensch hat geschrieben: ch fände es schade, wenn jeder hinz und kunz sich seinen schmuck selber fertigt und DANN auch noch eine punze besitzt ... wer will dann unterscheiden was in der VHS zusammengezimmert wurde und was von einem echtren handwerker hergestellt wurde?!
Es ist doch völlig schnuppe, wo und von wem Schmuck hergestellt wird, wenn er dir zusagt und qualitativ hochwertig ist, kann er von mir aus auch im Kindergarten gemcht worden sein.
Und was ist überhaupt ein echter Handwerker?
Wenn ich guten Schmuck herstellen kann und handwerklich geschickt bin und weder Ausbildung noch Meisterbrief habe, dann ist das doch trotzdem guter Schmuck und handwerklich gut ausgeführt.
Und wenn ich dann mit einer Punze noch draufschreibe, dass er von mir ist.....was soll daran nicht in Ordnung sein.
Wohlgemerkt, ich möchte keinen Schmuck herstellen, mich interessiert nur das Schmelzen und Giessen von Silber, aber ich kann deiner Argumentation nicht ganz folgen.
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Sabine Rettenbacher
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Verfasst: 10.08.2007, 13:12 |
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Aushilfe |
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Registriert: 05.07.2007, 19:21 Beiträge: 10
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Hallo,
natürlich muß jeder Schmuck im Handel (!), der in Europa produziert wurde punziert sein. Der Hersteller haftet nämlich für den Feingehalt des Schmuckstückes.
Die Stempel, ich weiß nur das Gesetz in Italien, doch ich denke daß es in Deutschland sicherlich auch so sein wird, müßen eine bestimmte Form und Größe haben.
In Italien hat der Firmenstempel: ein Sternchen, dann die Nummer der Firma und die Provinz; z.B. für Bozen BZ.
Auch für die Feingehaltsangabe gebts eine entsprechende Regelung: z.B. 18 kt wird nicht geduldet, sondern 750. Man kanns zwar reinstempeln, aber gültig ist er nicht.
Wie auch die Kürzel der Firmen. Vor dem Gesetz sind sie ungültig.
Ich denke, du kannst zwar einen Stempel (Namen oder Initialen ) bei einer Firma beantragen, aber einen offiziellen Stempel wirst du nicht bekommen. Sonst müßtest du im Handelsregister eingetragen sein, usw.
L.G. Sabine
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