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Besucher können nur das Ergebnis sehen, jedoch nicht selbst abstimmen..Wissen Sie was das ist: Princess
1 Stück: 0,36 Carat
LC / IF, Lupenrein
River, hochfeines Weiß, E Sind Sie sich da ganz sicher? Denn diese Überzeugung kann sehr viel Geld kosten!
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird im Zusammenhang mit Schmuck der Name Princess ausschließlich als "Diamant- Schliff" bzw. "Edelstein- Schliff" verstanden. Der seit 1965 anerkannte quadratische "Princess- Schliff" ist neben dem "Brillant- Schliff" einer der Weltweit bekanntesten und hochwertigsten Diamantschliffe überhaupt. Wie bei der Kurzform "Brillant" (
) wird auch gerne von "Princess- Cut" oder auch nur "Princess" gesprochen. Jeder der sich mit Schmuck und Diamanten auskennt ist dies geläufig.
Unstrittig ist auch, das am 21.07.1953 also 12 Jahre vor dem "Princess-Cut" der Schmuckgroßhändler Carl Engelkemper sich den Namen "
Princess" beim
als Marke hat Schützen lassen. Dieser Schutz unter der
bezieht sich aber nur auf Uhren. Erste am 28.10.1987 lies Engelkemper diese auch auf echte und unechte Schmuckware und am 13.01.2003 auch noch auf Edelsteine, Perlen usw. sprich auf die gesamte Leitklasse 14 ausweiten! Da der Markenname "Princess",
- entgegen anderer Spekulationen
- auch tatsächlich vom Markeninhaber genutzt wird (Schmuck, Uhren usw.), kann die Bezeichnung "Princess" für Schmuckstücke im geschäftlichen Verkehr tatsächlich eine Verletzung der Rechte an der Marke "Princess" darstellen.
Alle Händler die also im geschäftlichen Verkehr mit dem Namen "Princess" werben, können nach deutschem Recht über die Anwälte (porta Patentanwälte) von Engelkemper Abgemahnt werden. Siehe den exemplarisch Fall Engelkemper gegen Firma GGMF, Titel der Ebay Auktin: "
DIAMANT-SPANN-RING PRINCESS RIVER LUPENREIN 3.900€ NEU!"
--> . Häufig kann eine solche Abmahnung sogar Privatpersonen treffen, wenn sie z.B. (wie GGMF) bei eBay Waren unter Verwendung geschützter Bezeichnungen für ein paar Euro anbieten. Auch hierbei können die Abmahnungen einen Streitwert von bis zu 200.000 Euro betragen, alleine die Erst- Abmahnkosten OHNE alle folge Kosten bis zu 9.537 Euro.
Eine sehr interessante Frage die sich in diesem beschriebenen Fall bei dem einen oder anderen Leser auftut ist, ob der Markenschutz hier überhaupt zum Zuge kommt. Gab es da nicht den Unterschied ob mit dem Marken- Namen
geworben wird oder aber ob der Begriff "Princess" hier lediglich als allgemein verständliche Abkürzung für einen Diamant im "Princess- Schliff"
beschreibend verwendet wurde? Im zweiten Fall würde doch das Markenrecht überhaupt nicht greifen! ABER dem ist nicht mehr so!!! Dies ist u.a. möglich geworden da das Oberste Landesgericht Köln in seinem
- zu Recht heftig kritisierten
- Urteil vom 18.03.2005 (
) den Begriff des Handelns im geschäftlichen Verkehr extrem weit ausgelegt hat.
Wer ganz sicher gehen will um keine Abmahnung zu erhalten, sollte denn Namen Princess nur so verwenden das deutlich daraus hervorgeht das es sich um einen Stein handelt, sprich Princessschliff, Princessdiamant oder Princesscut schreiben. Auch wenn Schliff im Textzusammenhang gemeint ist und nicht ausdrücklich geschrieben wird, kann abgemahnt werden. Wer bei eBay den Suchbegriff "Princess" eintippt findet immer noch ahnungslose Verkäufer die sich dieser Umstände nicht bewusst sind! Ich habe heute noch in der Kategorie Uhren & Schmuck, 7 Artikel unter dem Begriff "Princess" gefunden, probieren Sie es selber aus.
Grundsätzlich ist der Schutz von Marken unabdingbar und ausdrücklich zu bejahen. Jedoch gibt es immer wieder Personen, die das geltende Recht bis an die Grenzen des Zulässigen ausreizen, und sich schnell auf diese Art bereichern. Meiner Meinung nach: Gerade in diesem Fall hätte man aus mangelnder Unterscheidungskraft den Markenschutz nach bekannt werden dieser Missäre umgehend löschen müssen.
Die Fortsetzung... Folgt bestimmt!Weiteren Informationen & Hilfe können sie hier abrufen: -->
Siehe auch: .
Zuletzt geändert von Adminy am 01.03.2006, 17:09, insgesamt 1-mal geändert.