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Hallo, eine Kundin ist an mich rangetreten und möchte gern die das Logo eines bestimmten Sängers in Silber. Ich habe ihr gesagt ich möchte das erst mit dem Urheberrecht abklären und daher habe ich gedacht frage ich mal die erfahrenen unter Euch. Es gibt laut google noch keinen schmuck und die Lizenz möchte ich nicht kaufen für eine Einzelanfertigung. Wenn ich das Zeichen geringfügig verändere steht es doch nicht mehr unterdem Urheber Schutz oder ist das noch anders gelagert ? Ich würde den Auftrag nur ungern ablehnen aber wenn ich damit gegen geltendes Recht verstoße bleibt mir wohl nichts anderes Übrig. liebe Grüße chris
Wie heißt es doch: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Es ist doch so: Du bietest das Logo ja nicht öffentlich oder gar seriell an, sondern auf spezielle Anfrage. Der Auftraggeber wird dich nicht anzeigen/verklagen und der Sänger seinen Fan - sollte er ihm je begegnen - wohl ebensowenig. Ich sehe jedenfalls keinen Grund zur Sorge. Den gesunden Menschenverstand sollte man trotz der hitzigen Urheberrechtsdebatte nicht ablegen.
Robert hat geschrieben:der Sänger seinen Fan - sollte er ihm je begegnen -
so einen Fall hatte ich mal: Fan mit von mir gemachter Kette gegegnete in Zermatt auf der Straße dem dort wohnenden ehemaligen Star und hat sie zunächst gar nicht erkannt, wurde aber wegen offensichtlichem "Edel-Fanstatus" angesprochen