» Das Forum für Goldschmiede, Hobbyschmiede und Schmuckinteressierte «
Diskussionsrunden über Dies & Das, so zusagen DAS Plauderstübchen im Schmuck-Forum: Postet bitte hier, was nicht in eine der anderen Rubriken paßt bzw keinen Bezug zu Schmuck hat. »> Fragen, Probleme, Vorschläge & Anregungen bitte in "News, Infos und more" einstellen !!!
Mich beschäftigt derzeit die, oft von Schmuck-Fälschern verwendete Punzierung "0,Feingehalt" (also z.B. "0,750"), welche m.E. nur für echtgoldene Uhrengehäuse und nicht für Schmuckpunzierungen zulässig ist. Ein mir bekannter Goldschmied ist aber der Meinung, dass diese Stempelung auch auf Schmuck als Feingehaltsangabe für echtgoldene Artikel zulässig sei. Mir ist bekannt, dass das FeingehG sich nur wie folgt über die vorgeschriebene Punzierung auslässt:
"§ 5 FeingehG - (1) Schmucksachen von Gold und Silber dürfen in jedem Feingehalt gestempelt werden und ist in diesem Falle der letztere in Tausendteilen anzugeben."
Für mich bedeutet es also per Judis, dass damit die vorgeschriebenen Tausendteile logischerweise als Ganzzahl (z.B. "585") oder zumindest aber als Bruch (z.B. "750/000) gestempelt werden muss. Die Angabe "0.750" (in Tausendteilen lt. Gesetz) wären dann aber m.E. als 0,750 /1000 = 0,00075 zu interpretieren und damit entspräche dieser Feingehalt allenfalls einer Vergoldung, deren Feingehalt aber ohnehin nicht punziert werden darf.
Wie beurteilen Sie diese Frage? Wie sieht es gesetzlich mit der Punze "0,750" überhaupt aus? Ist diese Stempelung vom FeingehG generell als Goldpunze erfasst, wenn diese Zahl schliesslich ein Dezimalbruch (und kein Tausendteiler) ist, der vom Gesetz aber eigentlich gar nicht definiert ist? Muss ein derart gestempeltes Schmuckstück überhaupt aus 750er Gold bestehen? Streng genommen könnten die Fälscher sich schliesslich darauf berufen, dass diese Punze (ebenso wie z.B. "CT18750") allenfalls als "Seriennummer" o.ä. aufzufassen sei, deren Stempelung natürlich nicht im FeingehG untersagt ist.
Also genauso eine Punzierung habe ich auch auf meiner IWC Taschenuhr. 0,750 meint letztlich das Gleiche wie 750. Vielleicht hat die Schweiz andere Vorgaben.
Als Laie würde ich das folgendermassen interpretieren: Das Grundmetall ist irgendeines, kein Edelmetall (0) und das Ding ist dann mit 750er Gold vergoldet. Obwohl, vergolden mit 750er? Geht das eigentlich galvanisch überhaupt?
cantony hat geschrieben:750-vergolden geht. Nennt sich dann Farbvergoldung.
Der Feingehalt entspricht bei einer Farbvergoldung aber dann auch nicht 750. Damit ist lediglich der Farbton angegeben.
Um mit bestimmten Feingehalten zu "vergolden" sind spezielle Plattierbäder nötig und eine aufwändige Badführung um die Inhaltsstoffe konstant zu halten. Diese Bäder werden fast ausschließlich im Golvanoplast-Verfahren eingesetzt. Da nützt auch eine Oberflächliche Strichprobe dann nix.
Der Stempel in der Uhr ist so, wie Tilo bemerkte, nur auf Uhren oder Gerät üblich. In einem Schmuckstück würde er mich mehr als stutzig machen.
Warum sollte man eine Feingehaltsangabe verwenden, die a groß und lang ist, weil aus 5 Schriftzeichen bestehend, wenn es auch drei tun? Und oft genug ist noch nicht einmal für diese genug Platz in den kleinen Sachen. Außerdem sind die Stempel schlecht zu handhaben, für Ringinnenstempelungen aufgrund der Länge gar nicht zu verwenden. Bei Uhrendeckeln lasse ich das ja noch angehen, aber bei Schmuck wäre es blödsinnig. Selbst der alte Stempel K14 kam mit drei Typen aus. Gibts keine interessanteren Themen?