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Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

26.01.2010, 20:08

hallo,
ich habe da ein problem .
ich habe ca 150-200 bücher über antikschmuck / silber-geräte usw. diese bücher wüde ich gerne intressierten hier zu verfühgung stellen.
so nun das problem:
da ich meine bücher ungerne aus der hand gebe würde ich die einscannen, nach und nach, halt wie man zeit hat. das ganze würde ich dann auf cd brennen und euch dann zur verfühgung stellen.
meine frage, besteht überhaupt intresse?
und die nächste frage, sind das dann raubcopieen und mache ich mich damit strafbar ? dann hat sich das ganze erledigt.
sollte es erlaubt sein, wäre es schön wenn sich andere auch an dieser bibliothek beteiligen würden.
vielleicht hat ja einer einen juristen in der familie oder kunden

gruß

stefan

26.01.2010, 20:08

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

26.01.2010, 20:58

Hallo Stefan,

genau zudiesem Thema hat Google jetzt einiges mitmachen müssen, letztendlich hat es wohl sogar einen Rückzieher gegeben.

So als kleiner Ulli Wehpke, wäre mir das Thema "zu gut temperiert" :n68:

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

26.01.2010, 21:42

soweit ich weiß, muss der Autor des Buches schon ein paar Jährchen tot sein.

Wie es bei einzelnen Bildern ist (Ausschnitte vom Text) ... weiß ich nicht.
Für Künstlerische Fotos gibt es eine ähnliche Verjährungsfrist.

Ich selbst benutze daher am liebsten Bilder von Ebay-Nutzern, die mir ihr Bildmaterial zur Verfügung gestellt haben (nachdem ich sie höflich danach fragte ;-) ) - oder noch besser - selbst geschossene Bilder.

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

26.01.2010, 22:06

Eben, eben. Für künstlerische Arbeiten gilt das Urheberrecht, so weit ich weiß, immerhin mindestens 70 Jahre. Ich weiß aber nicht wo die Grenze zu ziehen ist, zwischen einem normalen Buch und einem Kunstwerk. Wie lange das normale Copyright gilt usw. Das ist ein umfangreiches Gebiet und Futter für Juristen.

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

27.01.2010, 05:28

hallo,
das ist doch irre, wenn ich euch das buch schicke und ihr es euch kopiert kann doch auch keiner was sagen. warum soll das bei einer cd anders sein.

gruß
stefan

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

27.01.2010, 08:40

Bücher unterliegen in der Regel dem Urheberrecht und das verfällt 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Daher fängt Google ja auch mit dem Einscannen und Veröfffentlichen sehr alter Bücher an.

Die Privatkopie ist aber zulässig, nicht die komplette Veröffentlichung. Wenn Du also einscannst und auf CD brennst und im privaten Freundeskreis verteilst, dürftest Du keine Probleme bekommen. Anders wenn Du diese CD´s verkaufen willst oder es öffentlich anbietest.

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

27.01.2010, 22:55

Heinrich Butschal hat geschrieben:Bücher unterliegen in der Regel dem Urheberrecht und das verfällt 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Daher fängt Google ja auch mit dem Einscannen und Veröfffentlichen sehr alter Bücher an.

Die Privatkopie ist aber zulässig, nicht die komplette Veröffentlichung. Wenn Du also einscannst und auf CD brennst und im privaten Freundeskreis verteilst, dürftest Du keine Probleme bekommen. Anders wenn Du diese CD´s verkaufen willst oder es öffentlich anbietest.


Die Frage ist nun, wie es ist, wenn man einzelne Bilder aus Büchern (die Darstellung von Beschauzeichen auf Silber mit Beschreibung) hier einstellt. Ist das legal? Oder sind die Zeichnungen der Marken als Kunstwerk zu betrachten?

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

27.01.2010, 23:48

Hallo,
ich glaube, dass es sich in einem derartigen Fall um ein bedenkliches Randgebiet handelt. Da allein
eine diesbezügliche Abmahnung teuer und Ärgerlich sein kann, würde ich in diesem Fall nichts heraus fordern

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

28.01.2010, 06:34

Da gebe ich Ulrich Recht.
Das ist ein vilelfältig problematisches Gebiet. Da kann es eine Rolle spielen ob die Beschauzeichen vom Autor gezeichnet oder nur kopiert worden sind, ob die Zusammenstellung als eigenes Werk oder strukturierte Datensammlung gilt, das Wettbewerbsrecht anwendbar ist und vieles andere.

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

28.01.2010, 12:33

Vielen Dank erst einmal für die vielen Antworten.
In diesem Fall hoffe ich dann also, dass es hier im Forum Sammler gibt, die alte Beschauzeichen auf ihrem Silber haben und mir Fotos dieser Beschauzeichen für meine Seite zur Verfügung stellen.
Zitieren wird man Bücher ja noch dürfen, wenn man die Quelle nennt -oder?

Mein Ziel ist es eine Art Wikipedia für alte deutsche Beschauzeichen aufzubauen, da es kein Buch gibt, das heutigen Ansprüchen genügt, was die Vollständigkeit betrifft.

Ich hoffe da auf eure Unterstützung.
Viele Grüße
Silberpunze
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