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Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

05.02.2010, 00:23

hallo stefan
also ich kann dieser idee wirklich was (viel!) abgewinnen.
es gibt bei <verdi> immer mal neues darüber, wie es rechtlich online ausschaut u was derzeit sich so tut.
link-verdi http://dju.verdi.de/schwerpunkte/urhebe ... ist_zu_tun

@ silberpunze: ja das ist richtig. im allgemeinen
nur wenn es eine übersetztung ist, dann verhält sich das nicht so. (da zählt der übersetz-mensch) also z.b.: leben des benvenuto cellini von goethe übersetzt (kennen eh alle,oder?) so, der herr goethe ist ja zwischenzeitlich verstorben. wenn der verlag das aber eine neu überarbeitete ausgabe/auflage nennt oder ein vorwort oder begleittext von einem noch lebenden hinzufügt, tja, dann dauerts noch ein bisschen.
wenn der verlag andere rechte hält (zB von erben der autoren), dann wird's auch mühsam.
und stefan hat nicht gesagt,wie alt die bücher sind? stefan :?:
ich habe so alte handwerksbücher (denke so aus den 20 er jahren und älte 18 hundert soundso) des könnte gehen.
wie es sich verhält, wenn man eine alte auflage scannt und veröffentlicht, der verlag aber eine neuauflage, verändert mit überarbeitetem text bringt, dann wäre es interessant, mehr dazu zu erfahren. vl hat wer da eine ahnung? :nixweiss:


wer so groß u stark is wie google, na der bekommt mal gleich,...(s. artikel)

eine goldschmiedebibliothek online, wäre unter vorgehaltener hand: ("ultra-irre-mega geil")
ach, wenn sich da der vatikan auch noch befleißigen würde...-weiß da von ein paar sachen- :stumm: . oder stift melk -man, darf gar nicht dran denken...

ok träume

05.02.2010, 00:23

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

05.02.2010, 00:37

sorry, was vergessen:
es gibt auch viele fachbücher -gerade die wären ja interessant- bei denen aber der verlag selbst als "autor" aufscheint. (das war die antwort der verlage, auf dieses 70-jahr thema)
rühle-diebener macht das so zb bei manchen werken, oder der beuth verlag....u.a.
is nicht einfach dass.
autoren umgehen das auch, indem sie ihre rechte an den verlag abtreten und nur noch über die werknutzung ihre tantiemen lukrieren. und dieses recht läuft ewig. solange es den verlag oder die rechtsnachfolge gibt, und letztere kann vertraglich für den fall der fälle schon "jetzt" festgelegt werden.

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

06.02.2010, 23:43

hallo Dr. Gold

das sollte die Sache vereinfachen ;-)
http://diglit.ub.uni-heidelberg.de/digl ... berg1922ga

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

07.02.2010, 00:06

Hallo Dr. Gold,

in Melk wird ja schon fleissig selbst gescannt. :-)

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

07.02.2010, 06:17

hallo zusammen,
so ich habe mal bei ein paar verlagen angerufen. die einhellige meinng war, wr dürfen nicht.
man darf ein buch verleihen, und der andere kann für sich selbe ein paar kopien machen,
ich darf aber kein kopien / scan machen und ihm eine cd oder es in papierform weiter schicken,
allso entweder verschicken wir nun unsere bücher ( na toll wie die dannach wohl aussehen ) oder wir lassen es.
ich denke ich werde noch die uni in heidelberg anrufen, mal sehen wie die das machen. vielleicht müssen wir nen club auf machen oder pro buch nen obulus bezahlen keine ahnung.
gruß
stefan

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

07.02.2010, 07:25

Verlage könnten da voreingenommen sein. Ein Rechtsanwalt ist die bessere Auskunftsstelle.

Ganz allgemein kann man aber folgendes zusammen fassen:

Grundsätzlich kann ein Urheber und seine Erben bis zu 70 Jahre nach seinem Tod alle Urheberrechte wahrnehmen.
Das heisst bestimmen wer und wo veröffentlichen darf und dafür Geld verlangen.

Urheberrechte entstehen allerdings ab einer gewissen Schöpfungshöhe.

Wenn nun einfach Stempel fotografiert und aneinadergereiht wurden, dann ist diese Schöpfungshöhe nicht erreicht. Sind diese Stempel katalogisiert und systematisch geordnet, dann hat diese Datenbank eine gewisse Schöpfungshöher und der Urheber darauf ein Urheberrecht erworben.
Die Fotographien haben ein eigenes Urheberrecht des Fotographen.
Zeichnest Du z.B. die Stempel ab oder paust sie durch (kann auch digital gemacht werden) dann ist es Dein Bild und erstellst Du eine eigene Zustammenstellung und Systematik der Stempel, dann ist es Deine Datenbank und Du hälst darauf ein eigenes Urheberrecht.

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

08.02.2010, 16:48

Hallo Stefan -
die beste Idee wird es sein einfach von Objekten mit Beschauzeichen Fotos zu machen und diese Bilder hier ins Forum zu stellen (So bin ich ja ursprünglich auch auf dieses Forum aufmerksam geworden ;-) ) :top:

Bei der Beschreibung der Bilder kann man ja dann auf den Text in den Büchern zurückgreifen (mit Angabe der Quelle). 8-)

Viele Grüße

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

08.02.2010, 20:55

silberpunze,
auch wenn du es nicht verstehst, es geht nicht nur um die punzen.
gruß
stefan

Re: Juristische frage - online bibliothek / büchertausch

09.02.2010, 01:43

stefanS hat geschrieben:silberpunze,
auch wenn du es nicht verstehst, es geht nicht nur um die punzen.
gruß
stefan



:gruebel:
:nixweiss:
:idee:
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