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Rolay de Moon
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Verfasst: 11.10.2009, 18:19 |
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Silberfeilung |
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Registriert: 04.10.2009, 19:00 Beiträge: 32
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hallo lieber Leser, liebe Leserin, Ich hab da mal ne Frage: Ab wann gilt das PRIVATE Handeln mit Schmuck (auch mit Preisspanne ecr und dem entsprechende Kalkulationen) als Illegal? Beispiel/Hypothese: Ich will Schmuck verkaufen, Edelsteine, edelstein Ketten, Silberschmuck, Silberschmuck mit edelsteinen und auch Goldschmuck und Goldschmuck mit Edelsteinen ecr ecr auch Uhren (um das ganze mal extrem zu machen). Wenn ich jetzt beispielsweise zu einem sehr günstigen Angebot komme, besp: einem Anhänger von Art Deco, Edelstein mit Silber (925/1000), ich kaufe diesen um 40€, ich habe MwSt bezahlt und alles drum und dran, es ist jetzt eigentlich mein PRIVAT-Besitz. Darf ich nun diesen Privatbesitz einfach weiterverkaufen an einen anderen aber statt um 40 € einfach um 50 oder 60€ weiterverkaufen OHNE irgenteinen Gewerbeschein oder Handelsschein? ODER Muss ich, wenn ich sowas machen will, ein Gewerbe anmelden und einen Handelschein haben? Ich bin mir darüber nicht soo ganz in klaren, was genau unter diesem Umständen noch PRIVAT-handel a lá Ebay ist und was nicht nun vielen dank im voraus für eure antworten ^^ BB
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Verfasst: 11.10.2009, 18:19 |
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Heinrich Butschal
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Verfasst: 12.10.2009, 04:14 |
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Registriert: 05.12.2005, 21:39 Beiträge: 3083 Wohnort: München
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Es gibt 2 Kriterien an denen jeweils ein Gewerbe erkannt wird. Wenn Du am Markt teilnehmen willst um erstens Gewinn zu machen und /oder auf Dauer am Markt teilnehmen willst.
Wenn Du also von Dir benutzte und gebrauchte Objekte billiger verkaufst als Du dafür bezahlt hast, ist es kein Gewerbe. Wenn Du mit der Absicht handelst etwas teurer zu verkaufen als Du dafür bezahlt hast und das kein einmaliger Fall ist, dann ist es ein Gewerbe und muss angemeldet werden sowei eine Steuererklärung abgegeben werden. Dies unabhängig davon ob Du tatsächlich Gewinn machst aoder nicht.
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Rolay de Moon
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Verfasst: 12.10.2009, 18:49 |
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Silberfeilung |
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Registriert: 04.10.2009, 19:00 Beiträge: 32
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hmmm... Was ist wenn man den Handelsschein hat, bzw will? Muss man da gezwungener Maßen ein gewerbe anmelden?? Ich blick noch nicht soo durch
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stefanS
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Verfasst: 12.10.2009, 19:18 |
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Registriert: 20.06.2008, 19:21 Beiträge: 449
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ich denke das ist in österreich anders als in deutschland, informiere dich mal dort bei den stellen und infomiere deinen arbeitgeber . eigenes gewerbe muss hier bei denen angegeben werden. gruß stefan
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