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BeitragVerfasst: 27.06.2007, 17:18 
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Goldschmiedemeister
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Sorry Helen,
wenn Du zwei Legierungen zusammenfügst ist die Summe nicht mehr Stempelfähig.
Ausnahme kann sein wenn Du z.B. 585 Weissgold und 585 Gelbgold nimmst. Dann ist das Ergebnis natürlich 585.

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von: Heinrich Butschal
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Verfasst: 27.06.2007, 17:18 


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 Betreff des Beitrags: hellen
BeitragVerfasst: 28.06.2007, 14:20 
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Aushilfe
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Hallo Butchal

Danke fur die auskunft, das wusste ich nicht.

Hellen ;)


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BeitragVerfasst: 29.06.2007, 13:32 
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Hallo Hellen,

das Reinigen ist wohl bei allen Mokume-Brennmethoden von überaus wichtiger Bedeutung - z.B. in hier bereits erwähnter Lektüre nachzulesen, -aber sicher auch auf anderen Seiten im Netz.

Ich habe bisher mit offener Flamme gebrannt und damit bei Silber/Kupfer- und Silber/Gold-Legierungen gutes Material erhalten. Bald kommen die ersten Brände mit E-Ofen, dann werde ich wissen welche Technik mir mehr zusagt.

Als nachvollziehbar aus meiner Erfahrung eignen sich als Hilfsmittel zum Reinigen unter anderem:
Eine raue Seite eines Topfschwammes. Außerdem benutze ich ein Lösungsmittel-haltiges Ultraschallbad (ist umstritten), sowie Spiritus und zum Schluss destilliertes Wasser.
Oftmals wird gemahlener Bimsstein als Reinigungsmittel empfohlen, der aber unbedingt wieder restlos entfernt werden muss.

Da unsere Kunden gerne so etwas wie einen Nachweis über das verwendete Material haben und man es nicht im üblichen Sinne stempeln darf, lege ich mir eine Tabelle mit Kennbuchstaben für die verwendeten Legierungen an:
Z.B. Kupfer mit 925/-Silber im Wechsel = Buchstabe "F", Gold 585/- mit Silber 925/- im Wechsel ist Buchstabe "G". Dann kann man noch die Anzahl der Schichten als Zahl eingravieren und das Herstellerzeichen. Ich denke, somit dürften wir nicht in Konflikt mit dem Stempel-Gesetz geraten und können unseren Schmuck dennoch ausweisen.

Eine Hilfe dürfte das natürlich nur für Firmen sein, -da es keine Einheitliche Regelung gibt ist die interne Kennzeichnung nur eine Anregung.

Grüße
Mark


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BeitragVerfasst: 20.09.2007, 13:18 
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man stempelt immer de geringsten fgh.
hab n stempelgesetz. wens interessiert....sagt bescheid


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BeitragVerfasst: 20.09.2007, 15:24 
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marie hat geschrieben:
man stempelt immer de geringsten fgh.
hab n stempelgesetz. wens interessiert....sagt bescheid


Danke Marie für den Hinweis, aber das Buch, bzw. den Auszug des Stempelgesetzes haben hier viele irgendwo rumstehen. Vielmehr geht es um die Problematik, das Gold-Mark seinen Kunden einen Hinweis darauf geben möchte, welche Legierungen verarbeitet wurden, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Da es völlig richtig ist, das ein Werkstück welches aus geschichteten (zB.) 585/GG und Kupfer besteht, im Sinne des Stempelgesetzes mit garnichts oder einem CU Stempel versehen werden müsste (beide Werkstoffe sind fest durch Fügen miteiander verbunden), würde ich jedoch als reine Kundeninformation folgendes eingravieren: [Deine Kennziffer für den Werkstoff][Feingehalt von Legierung A][Feingehalt von Legierung A]" das könnte so aussehen "F585/925" somit kannst Du dem Kunden kenntlich machen welchen Legierungen verarbeitet wurden, und da es sich
um eine Herstellerspezifische Kennzeichnung für den Legierungstyp handelt, fällt es auch nicht unter das Stempelgesetzt. Somit hast Du beiden genüge getan.

Grüße
goOse


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BeitragVerfasst: 20.09.2007, 15:56 
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Ob gestempelt oder graviert, das ist egal und es verstößt so auch gegen das deutsche Stempelgesetz. Man kann es auf die Rechnung oder ein kleines Echtheitszertifikat schreiben aber nicht auf das Schmuckstück.

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BeitragVerfasst: 20.09.2007, 16:25 
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Welches Gesetz verbietet es mir, meine Seriennummer oder Artikelbezeichnung auf ein Schmuckstück zu schreiben? Keines.

Wenn Schmuckstücke die aus bestimmen Legierungen bestehen, bei mir eine solche Artikelbezeichung bekommen, dann ist es eben so. Da kann keiner etwas gegen sagen, auch nicht, wenn man aus der Artikelnummer ersehen kann, welche Legierungen verarbeitet wurden.

Es gibt einen Kettenhersteller aus Italien, der Stempelt auf all seine Schmuckstücke sein Logo "F750" (in der Mitte eines Kreises) Diese Ketten sind aber immer nur Silber-vergoldet. Nun könnte man den Hersteller wegen Irrefühung anzeigen, jedoch gibt es seit (last mich Lügen) 2000 oder 2001 das Gesetz der freien Namenswahl für Unternehmen, wodurch ein Unternehmen nicht mehr klar aus seiner Bezeichnung einer Branche zugeortnet werden muss. Somit kann sich auch zB ein Goldschmied "schmutziger Löffel Bla Bla" nenne und verstößt somit nicht mehr gegen geltendes Recht. Und genau dadurch wurde das Stempelgesetz in meinem oben beschrieben Vorschlag ausgehebelt. Wenn mein Produktname ähnlichkeiten zu einem anderen Produkt hat oder eine ähnliche Bezeichnung, kann es wohl zu verwechslungen kommen, dies ist jedoch nur bedauerlich und nicht straftbar.

Das ganze war jedoch nur ein Tipp wie man seinen Kunden entgegen kommen kann. Letztendlich hat Herr Butschal Recht, hauptsache das Richtige steht auf der Rechnung ;)

Grüße
goOse


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BeitragVerfasst: 20.09.2007, 16:32 
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goOse hat geschrieben:
Welches Gesetz verbietet es mir, meine Seriennummer oder Artikelbezeichnung auf ein Schmuckstück zu schreiben? Keines.

Viele.
Fangen wir ganz klein mit dem Wettbewerbsrecht an, geschützte Warenzeichen und deren Verwechslungsgefahr bei Ähnlichkeiten. Dann natürlich das Stempelgesetz und Verwechlungsmöglichkeiten. Dann UWG wg Irreführung u.s.w.
goOse hat geschrieben:
Wenn Schmuckstücke die aus bestimmen Legierungen bestehen, bei mir eine solche Artikelbezeichung bekommen, dann ist es eben so. Da kann keiner etwas gegen sagen, auch nicht, wenn man aus der Artikelnummer ersehen kann, welche Legierungen verarbeitet wurden.

Es gibt einen Kettenhersteller aus Italien, der Stempelt auf all seine Schmuckstücke sein Logo "F750" (in der Mitte eines Kreises) Diese Ketten sind aber immer nur Silber-vergoldet. Nun könnte man den Hersteller wegen Irrefühung anzeigen, jedoch gibt es seit (last mich Lügen) 2000 oder 2001 das Gesetz der freien Namenswahl für Unternehmen, wodurch ein Unternehmen nicht mehr klar aus seiner Bezeichnung einer Branche zugeortnet werden muss. Somit kann sich auch zB ein Goldschmied "schmutziger Löffel Bla Bla" nenne und verstößt somit nicht mehr gegen geltendes Recht. Und genau dadurch wurde das Stempelgesetz in meinem oben beschrieben Vorschlag ausgehebelt. Wenn mein Produktname ähnlichkeiten zu einem anderen Produkt hat oder eine ähnliche Bezeichnung, kann es wohl zu verwechslungen kommen, dies ist jedoch nur bedauerlich und nicht straftbar.

Das ganze war jedoch nur ein Tipp wie man seinen Kunden entgegen kommen kann. Letztendlich hat Herr Butschal Recht, hauptsache das Richtige steht auf der Rechnung ;)

Grüße
goOse


Nö das Stempelgesetz wurde nicht ausgehebelt. Nur: wo kein Kläger auch kein Richter.
Wenn die Stempel mit den Nummern so gesetzt sind das sie mit einem Feingehaltsstempel verwechselt werden können, kann jeder dies zur Anzeige bringen.
Un die freie Namenswahl schützt den Betroffenen dann genau: überhaupt nicht.

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BeitragVerfasst: 20.09.2007, 17:22 
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Platincent
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Heinrich Butschal hat geschrieben:
Wenn die Stempel mit den Nummern so gesetzt sind das sie mit einem Feingehaltsstempel verwechselt werden können, kann jeder dies zur Anzeige bringen.


Hmm.. wenn Sie recht haben, werden schwere Zeiten auf die Goldschmiede in Thomasburg zukommen.... Würde da zB ein Goldschmied Kugelschreiber aus Edelstahl verschenken, wo mein Name und meine Telefonnummer stehen würde ohne den Vermerk "Tel" zB "goOse der Partner Ihres Vertrauens 0585925750" könnte das glatt als Irrefühung durchgehen und eine Prozesswelle wird den Himmel über Thomasburg verdunkeln. Schließlich könnten einige glauben, der schicke Kugelschreiber aus Stahl sei aus Weißgold, steht ja auch drauf 585, 925 und 750 (zugegeben seltsame Legierung)

okok - ich gebe zu, das war nur ein Spass :D

in diesem Sinne, schönen Feierabend
goOse ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Mokume Gane!?! Was ist das?
BeitragVerfasst: 07.12.2007, 00:09 
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Registriert: 07.11.2006, 00:30
Beiträge: 864
Wohnort: Krefeld
Hallo zusammen,

warum stempelt Ihr denn nicht ordnungsgemäß? Das dürft Ihr doch! Ich sehe da überhaupt kein Problem. Wenn z.B. 200 Gramm Cu, 250 g Ag und 300 g 750-er Gold verarbeitet wurden, ergibt sich ein Feingehalt für Gold von 300/000 wenn ich richtig gerechnet habe. So, Stempel aufsetzen, die 300 reinknallen, und fertig ist die Laube!

Oder liege ich etwa falsch?

Wenn ein Gegenstand aus verschiedenen Metallen fälschlicherweise so gestempelt wird wie sein goldhaltigster Bestandteil, beschaffen ist das ein Vergehen im Sinne des Stempelgesetzes. Außerdem ist es auch Betrug, weil eine wertvollere Beschaffenheit des Materials durch Anbringen einer Punzierung vorgetäuscht wird.

Übrigens sind Umgehungen geltender Gesetze strafbar. Genau so wie sich der strafbar macht, der statt an einer roten Ampel zu warten bis Grün kommt, über das Gelände einer angrenzenden Tankstelle fährt, die Rotphase auf diese Weise umgeht und sich so bei Rot unerlaubt in den kreuzenden Verkehrsfluss eingliedern kann.

Ach ja, dies ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung!

_________________
Gruß, Ulrich

Goldschmiede, Goldschmiedemeister seit 1967
https://www.facebook.com/STL.Direkt/
http://www.wehpke.de


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