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Wenn Ihr als Gast Fragen stellt und diese Beantwortet wurden, werden sie nach einer gewissen Zeit in die passende Rubrik verschoben. Macht euch also keine Sorgen, wir helfen euch.. Mit freundlichen Grüßen Das Foren Team
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Silver77
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Verfasst: 19.01.2009, 22:01 |
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Registriert: 18.07.2008, 16:03 Beiträge: 22 Wohnort: Marl
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Hallo alle zusammen! ich bin gelernte Goldschmiedin und möchte neben meinem Vollzeitjob ein Gewerbe anmelden. Genehmigung des Arbeitgebers existiert! Folgende Probleme tauchen nun auf: Zur Nebengewerbeanmeldung benötige ich eine Kopie des Handwerksrolleneintrages. -> laut einer Dame bei der Handwerkskammer bin ich dort automatisch mit Bestehen meiner Meisterprüfung schon eingetragen. Daraufhin habe ich nachgefragt, ob ich diesen Eintrag in Kopie für meine Gewerbeanmeldung bekommen könnte. Folgende Mail hat mich dann erreicht: (...) um das Gold- und Silberschmiede-Handwerk selbstständig ausüben zu dürfen, ist eine Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke notwendig. Wir bitten Sie daher, die Eintragung anhand eines Formulars zu beantragen, das wir Ihnen gern zusenden. Dafür benötigen wir allerdings Ihre Anschrift. Für die Anmeldeformalitäten können Sie auch unser digitales Fomularcenter „STARTERCENTER NRW“ nutzen. Dieses finden Sie im Internet unter http://www.hwk-muenster.de. Für die Eintragung wird eine Gebühr von 120 € erhoben. Zusätzlich sind alle eingetragenen Betriebe beitragspflichtig. Neben dem Handwerkskammerbeitrag ist auch ein Ausbildungsbeitrag zu entrichten, der ausschließlich der Unterstützung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung dient. Natürliche Personen, die erstmalig ein Gewerbe angemeldet haben, werden im Jahr der Anmeldung vom Handwerkskammerbeitrag befreit, der Ausbildungsbeitrag muss jedoch ab dem ersten Jahr entrichtet werden. (.....)
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Meine Frage ist dadurch irgendwie nicht beantwortet. Also versuche ich es mal hier. Vielleicht kann mir ja jemand ein paar Tipps geben. Ich stecke in folgender Situation: - ich bin festangestellt - habe den Meisterbrief im Goldschmiedehandwerk - möchte nur Nebengewerbe anmelden um zu Hause produzierten Schmuck zu verkaufen, ohne Ärger mit dem Finanzamt. - ich will keinen Betrieb gründen und auch nicht ausbilden!!!! Vielen Dank schon einmal im voraus!!
_________________ Viele Grüße! Silvia
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Verfasst: 19.01.2009, 22:01 |
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cantony
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Verfasst: 20.01.2009, 13:43 |
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Registriert: 23.06.2008, 14:32 Beiträge: 191
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Hi,
das war bei mir genauso.Du mußt zwangsläufig Mitglied bei der Handwerskammer sein. Ich glaube die Beiträge sind je nach Region verschieden. Aber als Existensgründer bist du mit geringem Umsatz die ersten 3 Jahre bei 50 % des Mitgliedsbeitrags. Wahrscheinlich ist das bei dir auch so. ( ist nicht so viel, um die 50 € ) Du bekommst dafür eine Karte mit der Kammerzugehörigkeit und kannst dich mit Fragen, Kursen, Problemen,... an die Kammer wenden.
Welchen nutzen die Kammer noch für einen kleinen Goldschmied haben kann, hat sich mir noch nicht erschlossen. Vielleicht weiß das jemand???
Grüße Tine
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Silver77
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Verfasst: 20.01.2009, 19:55 |
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Registriert: 18.07.2008, 16:03 Beiträge: 22 Wohnort: Marl
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Hallo Tine! jajaja....da will man etwas neues anfangen und gleich am Anfang hat man sowas! Hm, Musst du denn auch diesen Ausbildungsbeitrag zahlen? Die Dame bei der Kammer hat mir geschrieben, das man den auch dann zahlen muss, wenn man nicht ausbildet. Hihi, wie soll ich das auch machen....hier zu Hause! *lach* Wenn der Beitrag sich in diesen Ebenen bewegt, kann man das ja noch verschmerzen... Danke für die Antwort! Vielleicht können ja auch noch andere von ihren Erfahrungen berichten!
_________________ Viele Grüße! Silvia
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rossano
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Verfasst: 20.01.2009, 21:43 |
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Registriert: 30.12.2008, 13:18 Beiträge: 228 Wohnort: Oberösterreich, Ried im Innkreis
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Hallo! Ich will jetzt nicht einfach dummes Zeug in den Raum hineinschreien, aber wer sagt das man sich in die HWK einschreiben muß? Natürlich werden die unzählige Gründe nennen weswegen mann eintreten muss! Aber wo steht es geschrieben das man muß, der Eintritt ist doch auf freiwilliger Basis, oder nicht? Wenn das Finanzamt seine Kohle bekommt, d.h. in Form einer Gewerbenummer (-anmeldung) und spätere Steuern, das müsste doch volkommen ausreichen. Ich kann mich zu mindest nicht erinnern bei meiner Meisterprüfung von meiner Lehrerin gehört zu haben, das ein Beitritt Pflicht sei. Wenn ich Du währ, würde ich ert enmal zum Finanzamt gehen und gar nicht ert zur HWK. Du willst nicht ausbilden, Du willst keinen einstellen, Du arbeitest nebenberuflich?!?! Ich bin mir sicher das die HWK übergangen werden kann!!! Mein Manko ist Dir den richtigen Weg zu zeigen da ich leider die nötigen Kontakte verlohren habe und mich in Italien durchgekämpft habe, auch da habe ich eine solche Regelung gefunden und glaubt mir. Deutschland ist ein Behörden Paradies in gegensatz zu einigen anderern sogenannten EU Ländern Dieses Wissen wird einen erst klar nach dem man diese Erfahrung gemacht hat Vielleicht kann jemand ja noch helfen und Ergenzungen zu meinen Antrag schreiben?! Wir sind leben doch in einer Meinung- und Ideenfreien EU, also nur Mut, Kammern, Gewerksachften und Nationen sind Wir! Menschen haben diese erfunden und Menschen sind Wir! Lieben Gruß Rossano
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Heinrich Butschal
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Verfasst: 21.01.2009, 07:59 |
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Registriert: 05.12.2005, 21:39 Beiträge: 3084 Wohnort: München
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Silver77 hat geschrieben: Hallo alle zusammen! ich bin gelernte Goldschmiedin und möchte neben meinem Vollzeitjob ein Gewerbe anmelden. Genehmigung des Arbeitgebers existiert! Folgende Probleme tauchen nun auf: Zur Nebengewerbeanmeldung benötige ich eine Kopie des Handwerksrolleneintrages. -> laut einer Dame bei der Handwerkskammer bin ich dort automatisch mit Bestehen meiner Meisterprüfung schon eingetragen. Daraufhin habe ich nachgefragt, ob ich diesen Eintrag in Kopie für meine Gewerbeanmeldung bekommen könnte. Vorab: Steuerrechtliches Nebengewerbe ist kein Präjudiz für das Gewerberecht. Anders formuliert: Du meldest ein Gewerbe an. Ob Du nebenbei angestellt bist, ist gewerberechtlich unerheblich. Daher kommen alle folgenden Probleme auf Dich zu, wie wenn Du einen ordentlichen Betrieb gründen würdest, auch wenn Du nur in Deiner Küche arbeitest. Silver77 hat geschrieben: Folgende Mail hat mich dann erreicht: (...) um das Gold- und Silberschmiede-Handwerk selbstständig ausüben zu dürfen, ist eine Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke notwendig. Wir bitten Sie daher, die Eintragung anhand eines Formulars zu beantragen, das wir Ihnen gern zusenden. Dafür benötigen wir allerdings Ihre Anschrift. Für die Anmeldeformalitäten können Sie auch unser digitales Fomularcenter „STARTERCENTER NRW“ nutzen. Dieses finden Sie im Internet unter http://www.hwk-muenster.de. Für die Eintragung wird eine Gebühr von 120 € erhoben. Zusätzlich sind alle eingetragenen Betriebe beitragspflichtig. Neben dem Handwerkskammerbeitrag ist auch ein Ausbildungsbeitrag zu entrichten, der ausschließlich der Unterstützung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung dient. Natürliche Personen, die erstmalig ein Gewerbe angemeldet haben, werden im Jahr der Anmeldung vom Handwerkskammerbeitrag befreit, der Ausbildungsbeitrag muss jedoch ab dem ersten Jahr entrichtet werden. (.....)
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Meine Frage ist dadurch irgendwie nicht beantwortet. Also versuche ich es mal hier. Vielleicht kann mir ja jemand ein paar Tipps geben. Ich stecke in folgender Situation: - ich bin festangestellt - habe den Meisterbrief im Goldschmiedehandwerk - möchte nur Nebengewerbe anmelden um zu Hause produzierten Schmuck zu verkaufen, ohne Ärger mit dem Finanzamt. Wenn Du nach aussen nicht wirbst dann musst Du auch kein Gewerbe anmelden. Ein Gewerbe musst Du anmelden wenn Du im geschäftlichen Verkehr mit Deinen Leistungen auftrittst. Da gehört allerdings schon eine gewerbliche Webseite dazu. Silver77 hat geschrieben: - ich will keinen Betrieb gründen und auch nicht ausbilden!!!! Um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu haben genügt es, bei geringen Umsätzen eine Einnahmenüberschussrechnung zu machen, und am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Silver77 hat geschrieben: Vielen Dank schon einmal im voraus!!
Dann gibt es noch die zweite Möglichkeit ein Gewerbe ohne Hinweis auf Deine Ausbildung anzumelden. Du kannst Schmuckverkauf als Gewerbe anmelden. Ob Du den Schmuck dann selbst herstellst oder kaufst interessiert keinen. In Deiner Werbung sollte dann allerdings nicht mit Anfertigungen und typischen Leistungen eines Goldschmiedemeisters geworben werden, sonst will die HWK den Beitrag nachträglich doch.
_________________ von: Heinrich Butschal -- Gutachter für Schmuck, Edelsteine, Diamanten und Perlen http://gutachten.butschal.deSchmuck gut verkaufen und günstig kaufen http://www.schmuck-boerse.comGeschichten berühmter Juwelen http://www.royal-magazin.deSiegelringe nach Maß anfertigen http://www.meister-atelier.deFirmengeschenke und Ehrennadeln http://www.goldschmiede-meister.com
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cantony
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Verfasst: 21.01.2009, 09:21 |
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Registriert: 23.06.2008, 14:32 Beiträge: 191
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Hallo Zusammen, jetzt frag ich mich natürlich, ob ich der Handwerkskammer gutgläubig mein schwer verdientes Geld in den Rachen werfe... Also Werbung mache ich schon. In Form von Ankündigungen für einen Adventsmarkt oder mal eine kleine Anzeige im Blättchen. Wie ist denn das zu werten? Uns wurde (in der Schule) suggeriert, daß die Handwerkskammer den Goldschmied schützt und unterstützt. Nur so konkret ists mir eigentlich nicht sehr hilfreich- ich zahl ja nur. Könnte ich mich jetzt einfach abmelden? Auf meinen Visitenkarten soll natürlich schon die Berufsbezeichnung draufstehen. Fragen über Fragen. Danke für die Hilfe Grüße Tine
Mit dem Ausbildungsbeitrag hab ich nichts zu schaffen, weil ich nur Geselle bin.
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Heinrich Butschal
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Verfasst: 21.01.2009, 09:41 |
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Registriert: 05.12.2005, 21:39 Beiträge: 3084 Wohnort: München
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cantony hat geschrieben: Hallo Zusammen, jetzt frag ich mich natürlich, ob ich der Handwerkskammer gutgläubig mein schwer verdientes Geld in den Rachen werfe... Das ist letztlich Ansichtssache. cantony hat geschrieben: Also Werbung mache ich schon. In Form von Ankündigungen für einen Adventsmarkt oder mal eine kleine Anzeige im Blättchen. Wie ist denn das zu werten? Da gilt die Juristen Standardantwort: "Kommt drauf an" letztlich kann Dich da nur ein Anwalt beraten. Ich versuche hier allgemein auf die Fragen einzugehen. Wenn Du Unternehmer werden willst, brauchst Du sowieso einen guten Anwalt oder zumindest gute Rechtskenntnisse. So lange Du keine Handwerklichen Auftragsarbeiten anbietest sondern fertiggestellten Schmuck dürftest Du auf der sicheren Seite sein. cantony hat geschrieben: Uns wurde (in der Schule) suggeriert, daß die Handwerkskammer den Goldschmied schützt und unterstützt. Nur so konkret ists mir eigentlich nicht sehr hilfreich- ich zahl ja nur. Früher bestand der Schutz im wesentlichen darin, das vor Konkurrenz geschützt wurde. Durch die neuen Regelungen auf EU Ebene initiiert, klappt das nicht mehr so gut. cantony hat geschrieben: Könnte ich mich jetzt einfach abmelden? Auf meinen Visitenkarten soll natürlich schon die Berufsbezeichnung draufstehen. Das ist schon ein Diskussionspunkt über den unterschiedliche Ansichten gut möglich sind. Man könnte die Visitenkarte dann so interpretieren das sie ein handwerkliches Auftragsangebot impliziert. Ausser es steht explizit und unverwechselbar drauf was Du anbietest, nämlich fertigen Schmuck und keine Auftragsarbeiten. Dann könnte es gehen. cantony hat geschrieben: Fragen über Fragen. Danke für die Hilfe Grüße Tine
Mit dem Ausbildungsbeitrag hab ich nichts zu schaffen, weil ich nur Geselle bin. Wenn das Deine HWK so festgelegt hat dann ist es ok, es könnte auch anders festgelegt werden. Umlagen sind nicht zwingend an die eigene Fähigkeit und Ausbildung gebunden.
_________________ von: Heinrich Butschal -- Gutachter für Schmuck, Edelsteine, Diamanten und Perlen http://gutachten.butschal.deSchmuck gut verkaufen und günstig kaufen http://www.schmuck-boerse.comGeschichten berühmter Juwelen http://www.royal-magazin.deSiegelringe nach Maß anfertigen http://www.meister-atelier.deFirmengeschenke und Ehrennadeln http://www.goldschmiede-meister.com
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Silver77
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Verfasst: 22.01.2009, 20:46 |
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Registriert: 18.07.2008, 16:03 Beiträge: 22 Wohnort: Marl
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Hui, hätte nicht gedacht, das es da soviel zu diskutieren gibt! @ Heinrich Butschal Ich wusste nicht, das man auch Gewerbe NUR für Schmuckverkauf anmelden kann. Dann bräuchte das Gewerbeamt also keine Kopie vom Handwerksrolleneintrag, oder? Hm, ich hatte schon vor eine Website zu erstellen mit einigen Schmuckstücken, bzw Kollektionen. Ob man wohl offen mit dem Gewerbeamt über so ein Problem (Anmeldung bei der Handwerkskammer: ja oder nein ) sprechen kann? Ich meine, die müssten einen doch auch beraten können....oder bin ich da zu gutgläubig? Danke übrigens für die ausführlichen Infos! @ cantony Das Problem mit den Visitenkarten hätte ich dann ja auch Ich wollte da schon den "Firmennamen" mit dem Zusatz "Goldschmiedemeisterin" nehmen. Nenene......ich sehe schon....einfach ist das alles nicht! Aber vielleicht kommen ja noch mehr Beiträge zusammen!
_________________ Viele Grüße! Silvia
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Heinrich Butschal
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Verfasst: 22.01.2009, 23:01 |
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Registriert: 05.12.2005, 21:39 Beiträge: 3084 Wohnort: München
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cantony
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Verfasst: 23.01.2009, 08:38 |
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Registriert: 23.06.2008, 14:32 Beiträge: 191
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Halo Silvia,
ich hab auf meinen Kärtchen auf der Rückseite z. Bsp. stehen, Reparaturen , Umarbeitungen,... Es muß ja einen Vorteil haben den Schmuck bei mir zu kaufen. Und die meisten Kunden kommen erst mal mit ner Perlkette zum Knoten und dann mit dem restlichen Schmuckkästchen und den Reparaturen. Und dann irgendwann kommt hoffendlich der Hochzeitstag... Aber wenn du um den Ausbildungsbeitrag rumkommen würdest, wärs nur fair, mein ich. Ob du als reiner Verkäufer an alle Händler kommst, weiß ich z.Bsp. auch nicht. Halt uns auf dem Laufenden- ist immer wieder spannend. Grüße Tine
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