07.09.2017, 18:35
07.09.2017, 18:35
07.09.2017, 19:43
Nee ist nur meine persönliche Vorstellung falls es überhaupt um die Frage geht.in diesem Zusammenhang so zu sehen, bei einem Werkvertrag wären 2 intakte und funktionale Ringe geschuldet, bei einem Dienstvertrag nur die Betreuung, dass dere Kunde versucht, solche herzustellen - ergebnisoffen?
Wie meinst du das? Ich denke nicht, also bezüglich der verwendeten Arbeitstechniken.Wie die Ringe entstanden sind?
Es ist halt unklar, wie die Juristen die Sache angehen, denn es ist keine 0-8-15 Fragestellung. Die Juristen werden es also auf Parameter runterbrechen die ihnen geläufig sind. Da kann man vorher nicht wissen was bei raus kommt.Es heißt ja, vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand.
Das kapier ich jetzt nicht, warum habt ihr dann nicht auch alles verwendet? Hast du aber nichts von gesagt, habt ihr alles bezahlt und nur die Hälfte mit nach Hause genommen? So würde sich der anfangs gefragte hohe Grammpreis auch erklären. Mit dem doppelten Material, also da wären auch halbwegs vernünftige Ringe raus gekommen.Und das Material wurde auch nicht zu knapp berechnet, es wurde ca das doppelte von der benötigten Menge bestellt, habe die Reststücke ja auch gesehen.
07.09.2017, 20:54
Ja, die Vertragsart bestimmt die Reklamationsmöglicheiten.Redgirlfan hat geschrieben:Zur Frage was es für ein Vertrag ist, spielt der genaue wie die Ringe entstanden sind dabei eine Rolle?
Das würde einen Dienstvertrag nicht von hinten durch die Brust ins Auge zum Werkvertrag machen. Frag Deinen Anwalt was er dazu meint.Redgirlfan hat geschrieben:
Bei dem Rotgoldring war es ja so das ich während des Kurses die Wicklungen gezogen und gewickelt habe und alles weitere die Goldschmiedin ohne uns gemacht hat.
Das dürfte bei der Gerichtsverhandlung keine Rolle spielen. Frag Deinen Anwalt. Wenn man es extrem auslegt hättest Du zwischen einem Feenring (wenn Du nur Elektronik bedienst und zusammenstöpselst) und gar keinen Ring (wenn Du wie im Steinbruch mit schwerstem Gerät ohne Hilfsmittel hantierst) dann tragen können. Krankenschwestern und Ärzte dürfen z.B. gar keinen Ring bei der Arbeit tragen.Redgirlfan hat geschrieben:
Und ich finde wenn wir extra über meinen Beruf reden und ich mehrfach betone das ich den Ring bei der Arbeit tragen möchte, dann muss sie ihn mir entweder stabiler und gröber herstellen, oder mich informieren das es technisch nicht möglich ist und ich ihn auf Arbeit nunmal nicht tragen kann. Beides wurde bei meinem Weißgoldring nicht getan. Ich arbeite als Veranstaltungstechnickerin.
Redgirlfan hat geschrieben:
Und das Material wurde auch nicht zu knapp berechnet, es wurde ca das doppelte von der benötigten Menge bestellt, habe die Reststücke ja auch gesehen.
28.09.2017, 12:37
28.09.2017, 12:46
28.09.2017, 20:24
Haah, das finde ich jetzt nicht verwirrend, sondern glücklicherweise.... beruhigend.Um es völlig zu verwirren kommt hinzu dass auf manchen Verträgen Werkvertrag draufsteht und der Richter dann der Meinung ist dass es ein Dienstvertrag sei und umgekehrt.
25.11.2017, 14:04
25.11.2017, 14:25
25.11.2017, 18:10
25.11.2017, 21:56
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