julka3 hat geschrieben:
...dieses Forum als sehr hilfreich empfinde...
Gute Einleitung
julka3 hat geschrieben:
......Ich lebe in Wien, wo ich eine berufsbegleitende Ausbildung zur Gold- und Silberschmiedin gemacht habe, ... Ich habe ein halbjähriges Praktikum hinter mir und auch seit längerem eine eigene Werkstatt zu Hause....Für die Lehrabschlussprüfung muss man eine lange Ausbildung samt Praktikum nachweisen
Ach Wien...nur Du allein...
Also "verstehe"/interpretiere ich das hoffentlich falsch: Da war die berufsbegleitende Ausbildung nicht gleichzeitig auch das Praktikum, sondern zusätzlich (was ich hoffe, weil sonst ist schon "sehr" wenig) Zyniker hier könnten auch behaupten: nix! (und ich gehör' dazu)
Ich würd ja sogar wagen zu behaupten, dass -sei es- 1 Jahr doch viel zu wenig ist, um sich künstlerisch oder gewerblich nur so halbwegs qualitativ zu betätigen...aber bitte, es gibt auch Genies
julka3 hat geschrieben:
...Die Verantwortlichkeitspunze habe ich auch schon beantragt.
Schön! Aber: Die Punze kann man meines Wissen nur mit einer bereits bestehenden/erteilten Steuernummer beantragen?! Richtig? Was untenstehende Frage dann mit beantworten würde. Solltest Du keine Steuernummer haben, check ich das nicht. Jede/r die/der sich dem Eigenerwerb hingibt muss vorher sich steuerlich registrieren. Man kann ja auch kein Geschäft aufsperren und erst danach irgendwann mal ein Gewerbe dazu beantragen. Wobei in Ö das vielleicht "eh" geht
julka3 hat geschrieben:
...Obwohl die rechtliche und gewerbliche Lage der Goldschmiede in Österreich sich von derselben in Deutschland unterscheidet, ...die Aussagen, die ich bisher von Innung und Wirtschaftskammer bekommen habe, sind eigentlich nur verwirrend und widersprechen einander.
Wo is' da jetzt der Unterschied von Österreich zu Deutschland?
Mit gutem Grund werden Innung/Kammer Dir keine Infos geben "können", was das künstlerische anbelangt (die verdienen dann ja nicht an Deinen Abgaben).
julka3 hat geschrieben:
...Ich möchte auf selbständiger Basis von zu Hause aus arbeiten und Einzelstücke herstellen
Ich möchte keine Reparaturen ausführen (was man bei uns ohne Meisterbrief sowieso nicht dürfte)
Ich möchte meine Leistungen über das Internet bewerben, aber nicht über selbiges verkaufen (sondern über Galerien, Austellungen, persönlicher Kontakt etc.)
OK, So wie Du schreibst, ist eigentlich klar, dass Du ausschließlich künstlerisch arbeiten möchtest. Dazu muss niemand ein Gewerbe anmelden! In dem Fall wäre es ratsam sich beim Finanzamt grundlegendere Infos zu holen.
julka3 hat geschrieben:
...Bin ich Künstlerin oder gewerbebetreibende Künstlerin, muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wenn, dann
vielleicht ersteres, dann ist keine Gewerbeanmeldung nötig, weder in D noch in Ö.
julka3 hat geschrieben:
...Wenn ich kein Gewerbe anmelden muss: Darf ich dann Großhandelsware und Edelmetalle beziehen?
Ja, DU darfst kaufen, soviel Du willst (Kg Gold 43.000.-€) usw. Es darf aber Jede/r Gold, Silber oder sonstwas kaufen und hobbymäßig basteln damit (auch verkaufen), nur (siehe anderer Thread) wenn ein Nebenverdienst, der die Zuverdienstgrenze überschreitet, daraus entsteht, wäre der steuerpflichtig und wenn es ein Einkommen wird, ist spätestens dann die Steuernummer sehr wichtig (Schwarzarbeit usw) Denn es geht hier ja um die Besteuerung einer Erwerbstätigkeit. - Wie oben schon erwähnt, die StNr solltest Du eigentlich schon haben. Infos beim Finanzamt holen!
julka3 hat geschrieben:
...Oder reicht dazu womöglich eine Steueridentifikationsnummer?
Steuernummer und
Umsatzsteueridentifikationsnummer UID sind zwei (2) verschiedene Nummern. Letztere dient der innereuropäischen Lieferungs- und Leistungsverrechnung, sowie Geschäftspartnern zur gegenseitigen Überprüfung (auch der Bezugsberechtigung usw)
julka3 hat geschrieben:
...Zusammengefasst: Was muss ich machen, um verkaufen zu dürfen?
Produzieren.
Punzieren, Anbieten, Verkaufen/Kassieren und Zahlen: (Steuern (falls anfallen: MwSt-USt-Zoll-EfUst),Versicherungsbeiträge) als Abgaben leisten.
julka3 hat geschrieben:
...Was ich von Kollegen so höre, nehmen sie auch keine Reperaturen von selbstverpfuschten Stücken an
Ja, ja, ich mach das auch so bei dem Pfusch, den ich produziere, wenn den wer zurückbringen will: "Ich war's nicht, ist nicht von mir".
Die Aussage wird hier sicher noch bearbeitet werden. Wer Pfusch aus der Hand gibt gehört hier eigentlich nicht her, oder wie ist das "auch" zu verstehen???
Pfusch aus der Hand geben, also ich glaub', mir wird (an dieser Stelle sollte eigentlich ein Kotz-Smilie "stehen"- wurde leider wegrationalisiert)
. Pfusch wird normalerweise nicht einmal produziert. Wien ist ja offensichtlich sehr "anders" ...
Reparaturen darf jeder, der/die den Beruf ordentlich abgeschlossen hat ausführen (immer in entsprechenden Rahmen). Jede/r ist nicht nur haftbar für sein Handeln und Tun, sondern UrheberIn der eigenen Arbeiten, somit bestehen alle Werknutzungsrechte (so sie nicht abgetreten wurden) und die schließen alle Reparaturen oder Veränderungen ein. Reine Repararturabeiten (an Fremdstücken) müssen getrennt versteuert werden und der gewerbliche Teil darf den des künstlerischen nie übertreffen. 49/51% ist auch nicht gut. Ob sich dann der buchhalterische Aufwandt zum erzielten Ergebnis allerdings rechnet bleibt abzuwarten.
Noch Info am Rande, hier ein Thread zu ähnlicher Thematik:
da ging's um:
Mein Rat: künstlerish arbeiten! Denn auf die Art selbstänig sein ist teuer genug für Dich. Selbst mit Förderung von Jungunternehem o.ä. werden doch noch andere Abgaben schlagend (Abgabe an Wirtschaftskammer, höhere PV, höhere MwSt) läppert sich...und das "gewerbliche" wird richtig teuer.